
Was Sie als Gastfamilie zum Thema AuPair wissen müssen
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Die Altersgrenze bei AuPairs beträgt 27 Jahre. Diese darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels / Arbeitserlaubnis-EU noch nicht erreicht sein.
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Die Gastfamilie muss eine Integration des AuPair in das Familienleben ermöglichen.
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Das AuPair darf leichten Haushaltsarbeiten, die Kinderbetreuung einschließlich Babysitting übernehmen (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich).
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Das AuPair erhält von mindestens 1,5 freie Tage pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und mindestens vier freie Abenden pro Woche.
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Das AuPair wird für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen freigestellt. Online Sprachkurse sind möglich.
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Das AuPair erhält bezahlten Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
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Die Gastfamilie zahlt dem AuPair ein monatliches Taschengeld von 280 Euro.
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Die Gastfamilie beteiligt sich monatlich mit einem Betrag von von 70 Euro für die Teilnahme an Deutschsprachkursen.
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Die Gastfamilie versichert das AuPair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls (ca. 40 EUR monatlich, je nach Anbieter und Versicherungsumfang)
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Die Gastfamilie stellt dem AuPair ein eigenes Zimmer und Verpflegung zur Verfügung.
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Eventuell Kosten für den öffentlichen Nahverkehr (Monatskarte für Bus oder Bahn)
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Zwischen AuPair und Gastfamilie wird ein schriftlicher Vertrag über die gegenseitigen Rechten und Pflichten abgeschlossen.
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Das AuPair unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung (einschl. Unfallversicherung) muss aber vorliegen. Die Beantragung einer Betriebsnummer ist für die Gastfamilie nicht erforderlich.
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Weitere Informationen zu AuPair finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur (bitte Link anklicken)
Telefon
+49 151 51 926 797

